Behördenwegweiser 

Osnabrück-Pass DIENSTLEISTUNG

Inhaberinnen und Inhaber des Osnabrück-Passes können verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. [Benötigte Unterlagen]
[Gebühren]
[Ansprechpartner/innen]

Allgemeine Informationen

Merkblatt zum Osnabrück-Pass

Wer bekommt den Osnabrück-Pass?

Den Osnabrück-Pass erhalten aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01. April 2008 Familien und Alleinstehende mit Hauptwohnsitz in Osnabrück als Bezieher von

  • Sozialhilfe (Leistungen zum Lebensunterhalt) nach dem Sozialgesetzbuch,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld,
  • geringem sonstigen Einkommen (siehe Berechnungstabelle weiter unten)

Wo bekommt man den Osnabrück-Pass?

In der Auskunftsstelle des Fachbereiches Soziales und Gesundheit, Foyer Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, Telefon 323-2500 (auch unmittelbar nach Bescheiderteilung), Montag, Mittwoch, Freitag, 8:30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14-17:30 Uhr)

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Bewilligungsbescheid über Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Wohngeld
  • Bei Personen mit geringem Einkommen: Nachweise über sämtliche Einkünfte (z.B. Gehaltsabrechnungen, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Renten) sowie Nachweise über Miete einschließlich Nebenkosten und Heizung

Welche Vergünstigungen gibt es?
(keine abschließende und verbindliche Aufzählung, weil die Vergünstigungen freiwillig gewährt werden)

  • Beihilfe zu den Kosten der Schul- und Lernmaterialien soweit kein vorrangiger gesetzlicher Anspruch (zum Beispiel Bildung- und Teilhabepaket) auf diese Leistungen besteht
  • Verbilligte Essen für Kinder und Jugendliche durch verschiedene Anbieter
  • Kostenloser Ferienpass
  • Ermäßigung bei Zoobesuchen
  • Ermäßigung der Entgelte der Städtischen Hallen- und Freibäder (ohne Sauna usw.)
  • Ermäßigung der Entgelte für Kurse der Volkshochschule
  • Ermäßigung der Unterrichtsgebühren der Musik- und Kunstschule sowie der Instrumentenmiete nach Maßgabe der aktuellen Gebühren- und Unterrichtssatzung
  • Ermäßigte Ausleihgebühr für Bücher und Medien der Stadtbibliothek
  • Ermäßigung des Entgeltes für Urkunden und Abzeichen bei Erwanderung eines der Hauptwanderwege des Wiehengebirgsverbandes
  • Ermäßigte Vereinsbeiträge nach den jeweiligen Tarifen der Vereine
  • Ermäßigung bei Stadtführungen - StadtLandFührungen Osnabrück erkennt die KUKUK an
  • Befreiung von Betreuungskosten in Ferienkindergärten, Ferienhorten und Ferienmaßnahmen
  • Abgabe von Lebensmitteln durch die Osnabrücker Tafel
  • Vergünstigungen beim Kauf von Waren bei der MÖWE gGmbH Das Soziale Kaufhaus und Dienstleistungsunternehmen der Kirche und Caritas", Hauswörmannsweg 88
  • Vergünstigungen beim Einkauf im Markt für...Alle des DRK-Kreisverbandes Osnabrück-Stadt e.V., Konrad-Adenauer-Ring 20
  • Ermäßigte Stehplatzkarten bei Heimspielen des VfL Osnabrück in der Saison 2012/2013 für die Westtribüne. 7 € als Vollzahler (statt 12 €); Ermäßigungsberechtigte bekommen die Karte für 5 € (statt 9 €) und Kinder für 3 € (statt 5 €). Verkauf nur an der Tageskasse/Schiedsrichterkasse West, sofern das Spiel nicht ausverkauft ist
  • Kostenlose Abgabe von Spielzeug durch Spielwerk, ein Qualifizierungsprojekt der DEKRA Akademie, Martinistr. 55, Telefon 408972-0
  • Einkaufsberechtigung für Kinder- und Damenbekleidung, Babyerstausstattung zu geringen Preisen in Annas Lädchen (Sozialdienst katholischer Frauen), Lohstr. 16-18, 49074 Osnabrück, Telefon 3507124
  • 5% Ermäßigung beim Kauf von Verbrauchsmaterialien für das Büro und für Leistungen im Copy Center der Staples Filialen Osnabrück (z.B. Tintenpatronen, Papier, Ordner, Kopien). Rabattierung gilt nicht für technische Artikel und für Möbel (z.B. Notebooks, Computer, TFTs, Telefonkarten).
  • 25 % Ermäßigung auf ein Fotoshooting bei Hinke Pinke Fotodesign (zum Beispiel Bilder von Schwangeren, Babys, Kindern oder Familien) Telefonnummer: 0541/9703320 oder im Internet unter http://hinkepinke.blogspot.com
  • Bis zu 66 % Rabatt auf Kinderkleidung, Schwangerschaftsbekleidung und Spielzeug im sozialen Laden "Der Laden", Stadtweg 63 in Osnabrück (Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr, Sa. 10:00 bis 12:00 Uhr).

Kulturveranstaltungen können zum Eintrittspreis von 1 Euro (Kinder 0,50 Cent) durch den Erwerb einer KUKUK (Kunst-und-Kultur-Unterstützungs-Karte) besucht werden. Diese ist erhältlich beim KAOS e.V. (Kultur für Alle Osnabrück), Große Gildewart 35, 49074 Osnabrück, Telefon 0541-76079112, www.kukuk.de

Bitte beachten Sie, dass der Osnabrück-Pass nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Wenn Sie Ermäßigungen in Anspruch nehmen möchten, legen Sie bitte bei den oben genannten Einrichtungen die entsprechenden Ausweise vor.

Berechnungstabelle für Antragsteller mit geringem Einkommen

Die Einkommensgrenze für Antragsteller mit geringem Einkommen wird errechnet aus den Beträgen der nachfolgenden Tabelle für den Regelbedarf und der tatsächlich bzw. maximal anzuerkennenden Warmmiete (Kindergeld bleibt anrechnungsfrei).

Höhe des Regelbedarfs gem. § 20 SGB II und § 28 SGB XII

Haushaltsvorstand382,00 €
erwachsener Haushaltsangehöriger345,00 €
Kind über 18306,00 €
Kind über 14289,00 €
Kind von 7 bis 14255,00 €
Kind unter 7224,00 €

Berechnung der angemessenen und tatsächlichen Unterkunftskosten:

 maximal anzuerkennende Wohnungs-
Anzahl der Personen  miete  heizkosten  warmmiete
1368,00 €59,00 €427,00 €
2409,00 €70,80 €479,80 €
3487,00 €88,50 €575,50 €
4523,00 €100,30 €623,30 €
5598,00 €112,10 €710,10 €
6666,00 €123,90 €789,90 €
7682,00 €135,70 €817,70 €
Je weitere Personca. 70,00 €ca. 13,50 € 

Stand: 1. Januar 2013

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Benötigte Unterlagen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Bewilligungsbescheid über Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Wohngeld
  • Bei Personen mit geringem Einkommen: Nachweise über sämtliche Einkünfte (z.B. Gehaltsabrechnungen, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Renten etc.) sowie Nachweise über Miete inkl. Nebenkosten und Heizung

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Rechtsgrundlagen:

Keine. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Osnabrück.

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Gebühren: 

keine

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Soziales und Gesundheit (50)]

Herr W. Biermann

Stadthaus 2
Zimmer 310
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück

Tel.: 0541 323-2578
Fax: 0541 323-152578
E-Mail: biermann@osnabrueck.de

Montag, Mittwoch, Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr

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Ihre Ansprechpartner/innen: (Auskunft/Osnabrück-Pass/Wohnberechtigungsscheine):

[Soziales und Gesundheit (50)]

Frau B. Packeiser

Stadthaus 2
Auskunft
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück

Tel.: (0541) 323-2500
Fax: (0541) 323-4335
E-Mail: packeiser@osnabrueck.de

Montag, Mittwoch, Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr

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