Vorläufiger Reisepass
Informationen zum vorläufigen Reisepass:
- Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Der Antragsteller muss volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
- Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer:
Sie erhalten den Pass sofort.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA.
Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
Benötigte Unterlagen
- Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
- Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass.
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung
- ein aktuelles Lichtbild.
- Falls das o.g. Dokument für Ihr Kind beantragt wird, beachten Sie bitte, dass auch Ihr Kind bei der Beantragung anwesend sein muss!
Anforderungen an das Lichtbild:
Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel der Bundesdruckerei sowie der Passbildschablonen für Erwachsene. Für Kinder gilt folgende Passbildschablone: Passbildschablone Kinder. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus. Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.