Baulast
allgemeine Information:
Mit einer Baulast können öffentlich-rechtliche Hindernisse für eine Bebaung ausgeräumt werden, indem ein Grundstückseigentümer - Bauherr oder Nachbar - öffentlich-rechtliche Bindungen auf seinem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstückes eintragen lässt.Der erforderliche Inhalt der Baulast wird durch den Fachdienst Bauordnung vorgegeben.
Die Unterschriften aller Eigentümer und Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstücks sind vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten oder öffentlich zu beglaubigen.
Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam.
Benötigte Unterlagen
- Baulastverpflichtungserklärung - von allen Eigentümern und Erbbauberechtigten des zu belastenden Grundstücks unterschrieben
- Auszug aus der Liegenschaftskarte
Rechtsgrundlagen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)