Ausfuhrkennzeichen
Dient zur Überführung eines Kraftfahrzeuges ins Ausland (Export).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass (bei Ausländern Nationalpass) oder Führerschein
- Zulassungsbescheinigung I (ehm. Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (ehm. Fahrzeugbrief)
- Spezielle Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Hautuntersuchung
- gegebenenfalls Vollmacht des Halters und dessen Ausweis oder Pass, falls dieser nicht selbst vorspricht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Verordnung über den internationalen Kraftverkehr